Page 61 - VBKI-Spiegel #253
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                Zwischenruf I VBKI Spiegel # 253 60/61
  Klar ist aber auch, dass die Entwicklung einer Technologie, die für ihr Funktionieren so viele daten wie möglich benötigt und – man denke etwa an die Bewertung von Verbrauchern durch algorithmen – vermeintlich objektive, aber intransparen- te Entscheidungsprozesse maßgeblich mitbestimmt, berech- tigtes Misstrauen hervorrufen kann. Es ist daher zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung einer erfolg- versprechenden KI-Strategie, auf Investitionen in mehr rechen- leistung und daten und auf die Förderung von technischen Innovationen zu setzen. denn sie würde nichts darüber aus- sagen, in welchem rahmen sich KI bewegen, welchen zielen sie folgen und welchen Begrenzungen sie unterliegen soll.
von daten, Transparenz, Kontrollmöglichkeiten, Gleichbehand- lung oder sozialen aspekten definiert werden. dabei muss das Problem gelöst werden, regeln zu definieren, die trotz der rasanten Technologieentwicklung nachhaltig sind. Es müssen Stellen eingerichtet werden, welche die Einhaltung der Grund- sätze überprüfen. rein nationale Lösungsansätze werden dafür nicht ausreichen; vielmehr ist ein europäischer Hand- lungsrahmen mit gemeinsamen regeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen unerlässlich. Gelingt es, eine KI-bezogene corporate Governance und einen verbind- lichen Handlungsrahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen zu etablieren sowie den Nutzen und die Funktionsweise eingesetzter KI zu vermitteln, kann damit der Grundstein für die Schaffung langfristigen Vertrauens gelegt werden. und auch eines unique Selling Points. ■
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die Bundesregierung beschreibt in ihrer kürzlich vorgestell-
ten Strategie Künstliche Intelligenz ihre selbstgesteckten ziele,
deutschland und Europa zu einem führenden KI-Standort
zu machen, KI verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert
zu entwickeln und zu nutzen und KI ethisch, rechtlich, kulturell
und institutionell in die Gesellschaft einzubetten. die Posi-
tionierung ist überfällig und ein notwendiges Bekenntnis zu
einer ethischen, transparenten und menschenzentrierten Ent-
wicklung und Nutzung von KI-Systemen. diesen ersten ansatz
gilt es zu stärken und auszubauen. unternehmien müssen ihre verteidiger in der Kanzlei Frey-
  Über den Autor:
Rechtsanwalt Stephan Fink lei- tet seit Mitte 2018 den Aus- schuss „Ethik und Wirtschaft“. Seit 2009 arbeitet er als Straf-
 gesellschaftliche Verantwortung ernst nehm
en, aÜnbedredr eEnnAt-utosr:chmidt Frings Pananis Venn, Schwerpunkt Wirtschaftsstraf-
wicklung ethischer Prinzipien und Leitlinien für KI-anwen-
dungen aktiv mitwirken, ihre KI-Strategie daran ausrichten
recht.
1) Via Twitter am 4. September 2017.
und das Bedürfnis nach der optimierung von Geschäftsmo- dellen und Performance mit diesen Grundsätzen in Einklang bringen.
dies ist alles andere als eine leichte aufgabe.
allgemeinverbindliche Standards erfordern einen engen aus- tausch der unternehmen mit KI-Experten sowie mit politi- schen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen akteuren. Es müssen konkrete Grundsätze, beispielsweise zur Qualität
2) Interview mit Nick Bostrom in zEIT campus, Nr. 3/2015.
üüü
Alle Leitsätze können Sie hier downloaden:
3) Bernhard Pörksen, Genug der apokalypse, dIE zEIT, Nr. 42/2018.
4) abrufbar in deutscher übersetzung unter: https://algorithmenethik.de/blogger/
 www.vbki.de/leitsätze.pdf
rodney-brooks/
5) https://www.cnbc.com/2017/07/24/mark-zuckerberg-elon-musks-doomsday-ai- predictions-are-irresponsible.html
6) So ein FdP-Wahlplakat zur Bundestagswahl 2017.
7) PdF-download unter www.bmwi.de
8) Vgl. insofern die ersten Bemühungen der Europäischen Kommission, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/dE/coM-2018-237- F1-dE-MaIN-ParT-1.PdF
alle Leitsätze finden Sie hier:
 www.vbki.de/leitsaetze
Im Zwischenruf kommentiert jeweils ein Mitglied des Ausschusses Wirtschaft und Ethik einen der 10 Leitsätze ehrbaren Wirtschaftshandelns. Die Leitsätze – entwickelt in diesem VBKI-Ausschuss – liefern Orientierungspunkte für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.
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