Ein Strafrecht für Unternehmen soll her, so will es der aktuelle Koalitionsvertrag. Was wären die Folgen? Darüber diskutierte ein Expertenpanel beim VBKI.
Den Auftakt machte Dr. Matthias Korte, der seitens des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz an den Gesetzesentwürfen beteiligt ist und begründete, warum diese gut und notwendig seien. Im Anschluss tauschten Alexander Sättele, Fachanwalt für Strafrecht, Danckert Bärlein Sättele, und Prof. Dr. Stephan Wernicke, Chefjustitiar DIHK, die Für und Wider des geplanten UNternehmensstrafrechts aus. Die Veranstaltung mündete in ein lebhafte und kontroverse Diskussion, an der sich auch das Publikum rege beteiligte. Es überwog der kritische Blick auf das Gesetzesvorhaben, auch wenn zugestanden wurde, dass einzelne Bereiche - beispielsweise die Compliance-Vorschriften - reformbedürftig seien. Insbesondere wurde die Notwendigkeit eines eigenen Unternehmensstrafrechts in Frage gestellt: Nach Meinung vieler Diskutanten weist das geltende Recht keine Regelungslücken auf, an denen eine Strafverfolgung rechtswidrigen Verhaltens von Unternehmen scheitern könnte. Vielmehr solle in die Einstellung vieler und qualifizierter Staatsanwälte/-anwältinnen investiert werden, um Straftaten zügig und konsequent verfolgen zu können. Zudem entstünde der Eindruck, dass Unternehmen und Unternehmer unter Generalverdacht gestellt würden, was nicht gerechtfertigt ist.
Bilder der Veranstaltung finden Sie hier >>
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