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10.11.21

Kontrollverlust

Kontrollverlust

Hybrides VBKI-Panel über den Wirecard-Skandal: Einzelfall oder Fehler im System?

Der Fall Wirecard gilt als der wohl spektakulärste Betrugsfall der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Welche Lehren hält der Skandal für das deutsche Governance-System bereit? Ein Panel, zahlreiche aufschlussreiche Antworten.

1,9 Milliarden Euro verschwunden, 20 Milliarden Euro Börsenwert vernichtet, ein Ex-Vorstand untergetaucht, der ehemalige Konzernchef in Untersuchungshaft – wie war der tiefe Fall des gefeierten DAX-Stars möglich? In Deutschland, im Jahr 2020?

Bei einer hybriden Veranstaltung im VBKI diskutierte ein hochkarätiges, von VBKI-Präsidiumsmitglied Stephanie Bschorr und Kai Drabe, Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen & Nachhaltigkeit, moderiertes Panel diese Frage. Den Anfang machte Volker ter Haseborg, preisgekrönter Journalist der Wirtschaftswoche, der mit seinen Recherchen – niedergelegt im Buch „Die Wirecard-Story“ – erheblich zur Aufklärung der kriminellen Machenschaften beigetragen hatte. Aus Hamburg zugeschaltet teilte er seine intimen Einblicke zum Betrugsfall. Tenor: Die Alarmglocken hätten früh geläutet, aber kaum jemand habe die Signale richtig deuten wollen. Schon 2008 habe es deutliche Anzeichen für unlauteres Verhalten der Firma gegeben. Allerdings sei es Wirecard immer wieder gelungen, Kritikern unlautere Motive zu unterstellen und unter Druck zu setzen.

Der Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht Wolfgang Schirp vertritt 3000 Wirecard-Geschädigte in einer Klage gegen die Wirtschaftsprüfer von EY, die den ehemaligen Fintech-Star seit 2008 testierten. Die Kläger werfen den Prüfern „vorsätzliches sittenwidriges Verhalten“ vor, mit der Veröffentlichung des lange unter Verschluss gehaltenen sogenannten Wambach-Gerichts kurz nach der VBKI-Veranstaltung sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Verfahrens gestiegen.

Sollten die Kläger ihre Ansprüche gegen EY durchsetzen können, drohen Schadenersatzforderungen in kaum zu überschauender Höhe. Was bedeuten diese Haftungsrisiken für die Wirtschaftsprüferbranche insgesamt? Die nachfolgende Diskussion drehte sich um die Frage, wie sich die Abhängigkeiten zwischen Auftrag nehmenden Prüfern und Auftrag gebenden Konzernen mindern lassen – „die Hand, die füttert, darf nicht die Hand sein, die im Zweifel gebissen werden muss“, fasste Wolfgang Schirp eine der möglichen Lehren aus dem Wirecard-Fall zusammen.

Diskutiert wurde etwa die Einrichtung einer zwischen beide Parteien geschaltete Stelle – ein Central Counterparty (CCP) – die entsprechenden Gebühren im Vorschusswege einzieht und dann das Mandat eigenhändig vergibt. Schirp nannte die Deutsche Börse AG als möglichen Kandidaten. Auch eine schnellere Rotation der Prüfer wurde in den Blick genommen, EY testierte Wirecard kontinuierlich seit 2008. Weitere Vorschläge sahen die Vergabe der Mandate im Losverfahren oder eine Stärkung des 4-Augen-Prinzips im Wege eines Joint Audits vor.

Kritisch bewertet wurde die politische Aufarbeitung des Skandals. Insbesondere Christoph Regierer zeigte sich irritiert über die Hast, mit der insbesondere der Finanzminister Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht hätte. Die Erhöhung der Haftungsobergrenzen, so die Argumentation des Managing Partner der Wirtschaftsprüfer von Mazars Deutschland, werde das bestehende Oligopol in der Branche weiter verfestigen. Nur die sogenannten die Big Four könnten es sich leisten, die wachsenden Risiken zu tragen. Das sei aber das Gegenteil dessen, was erwünscht sei könne: Nicht weniger, sondern mehr Wettbewerb unter den Prüfern sei nötig.

Ein war sich das Panel über den enormen Reputationsschaden, den der Finanzplatz Deutschland im Zuge des Betrugsfalls erlitten habe. Das deutsche Governance-System stehe insgesamt auf dem Prüfstand – der Fall Wirecard werde uns noch lange begleiten.

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