Mit einem Positionspapier meldet sich der VBKI in der Debatte um Exzesse bei Managergehältern zu Wort: Die Forderungen - ausgehend vom Leitbild des ehrbaren Kaufmanns - sind unter anderem die Einführung einer Risikokomponente (Malus-System) bei variablen Vergütungen, die Stärkung der Hauptversammlung in der Gehälterfrage und eine zeitliche Streckung der Auszahlung von Boni über drei bis fünf Jahre. Ausgearbeitet wurde das Papier vom Arbeitskreis Wirtschaft & Ethik im VBKI.
„Die Anreiz- und Vergütungssysteme der Wirtschaft bedürfen einer grundlegenden Überprüfung. Dabei ziehen wir eine Stärkung marktwirtschaftlicher Regelsysteme einem dirigistischen Eingriff des Gesetzgebers vor“, sagte VBKI-Geschäftsführer Udo Marin.
Nach Auffassung des VBKI müssen fixe und variable Vergütung künftig in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Um Anreize für langfristiges erfolgreiches Wirtschaften zu setzen, sind bei Geschäftsleitern mindestens 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindestens drei bis fünf Jahren zu strecken. Negative Erfolgsbeiträge und ein negativer Gesamterfolg müssen die Höhe der variablen Vergütung einschließlich der zurückbehaltenen Beträge verringern. Damit werden Anreize für die Geschäftsleiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken vermieden.
„Die allgemeine Kritik an überbordenden Managergehältern kann nicht mit Sozialneid abgetan werden. Aus Sicht des VBKI ist die breitflächige Loslösung der Vorstandsvergütungen von der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung ein schwerwiegendes Problem. Sie führt zu einem allgemeinen Akzeptanzverlust des Unternehmertums in der Bevölkerung, den sich Deutschland nicht leisten kann“, sagte Dr. Wolfgang Petri, Hauptautor des VBKI-Papiers.
Das Positionspapier steht hier zum Download bereit.
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