Reform der Erbschaftssteuer verfehlt ihre eigenen Ziele

 

VBKI-Forum lässt kein gutes Haar an der Gesetzesnovelle  

Podium und Zuhörerschaft waren sich auf der Veranstaltung des VBKI im Januar 2009 einig wie selten: dieses Gesetz findet unter den vielen schlechten Steuergesetzen seinen "Ehrenplatz". Zwar werden annähernd 90% der potentiellen Erben entlastet und von der Erbschaftssteuerzahlung freigestellt. Aber bei dem Versuch, unterschiedlichen, zuweilen widersprüchlichen politischen Zielen zu dienen, der Neidargumentation der Linkspartei keine Argumentationsbasis zu bieten und zugleich keine Aufkommenseinbußen hinnehmen zu müssen, ist die Koalition spektakulär gescheitert. Das fanden wenigstens die geladenen Experten und ein Großteil des Auditoriums.  

An der Diskussion mit dem Titel: „Reform der Erbschaftssteuer - Anschlag auf Vermögen und Mittelstand oder maßvoller Kompromiss?“ nahmen der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten, der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Wilfried Schulte von der Düsseldorfer Niederlassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Berliner Prof. Dr. Daniel Koerfer, Geschäftsführer eines immobilienorientierten Familienunternehmens, teil.  

Von Stetten war Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Erbschaftssteuerreform, hatte dieses Amt aber zurückgegeben, da er den Gesetzesentwurf so nicht mittragen wollte. Denn die 4 Milliarden, die die Länder gern weiter aus der Erbschaftssteuer erlösen möchten, müssen zukünftig von den 10% verbliebener, (noch) nicht landesflüchtiger Steuerbürger aufgebracht werden. Familienunternehmen, Deutschlands in Sonntagsreden vielgelobter industrieller Mittelstand, denen nur die Wahl zwischen zwei gleichermaßen problematischen Abschmelzmodellen bleibt, deren Annahme sie mit dem weitgehenden Verzicht auf jede unternehmerische Flexibilität - jedenfalls bezogen auf das Ausmaß der Beschäftigung - zu bezahlen haben.  

Vogel friss oder stirb - die Unternehmen werden sich zähneknirschend darauf einlassen oder ihre Betriebe verlagern. Aber im Vergleich zu Immobilienunternehmen, deren Besitz nicht dem (guten) Betriebs-, sondern dem (schlechten) Verwaltungsvermögen zugerechnet wird, haben sie es gut getroffen. Für diese hat der Erbfall bar jeder Ausweichmöglichkeit - so Prof. Koerfer, der als Betroffener weiß, wovon er spricht - auf jeden Fall „unternehmensvernichtenden und auf die betroffenen Personen bezogen teilweise konfiskatorischen Charakter“.  

Hier wird Politik zu Lasten der Leistungsträger gemacht. Sich ihrer Loyalität zu versichern und ihnen Anreize zu geben, sich weiter in und für dieses Land zu engagieren, müsste Ziel der Politik sein. Hier ist nicht zu kurz, sondern in die falsche Richtung gesprungen worden. Panel und Teilnehmer beim VBKI waren sich einig. Entweder eine anders zusammengesetzte Bundesregierung vollzieht Korrekturen oder das Bundesverfassungsgericht wird sie dazu zwingen.